Urheberrecht

Urheberrecht

Die Beratung und Vertragsgestaltung im Urheberrecht gehört ebenso zu unserer Tätigkeit wie die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie werden beraten und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Urheberrecht (Unterlassungsanspruch und Schadensersatz) und auch bei der Abwehr von Ansprüchen (zum Beispiel bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung).